Unter Lispeln versteht man die Unfähigkeit, einen oder mehrere Buchstaben korrekt auszusprechen, sodass diese falsch artikuliert werden. In Bezug auf die individuellen gottesdienstlichen Handlungen einer solchen Person hat dieses Sprachproblem – sofern es nicht behandelbar ist – keine Auswirkung. Andernfalls würde die Person mit etwas belastet, das über ihre Fähigkeiten hinausgeht. Dabei heißt es im Qur’an: „Allah belastet keine Seele über ihr Vermögen hinaus“ (al-Baqara 2:286) und „Er hat euch in der Religion keine Erschwernis auferlegt“ (al-Hajj 22:78).
Wenn es jedoch um das Vorbeten (Imamat) oder das Rezitieren im Rahmen einer Mukabele geht, ist zu prüfen, inwieweit das Lispeln die Rezitation beeinflusst. Wenn viele Buchstaben nicht korrekt ausgesprochen werden können und dies das Verständnis oder die Bedeutung des rezitierten Qur’ans beeinträchtigt, sollte die Person auf das Vorbeten und das Rezitieren vor anderen verzichten.
Ist die Beeinträchtigung jedoch gering – etwa wenn bestimmte Buchstaben nur leicht verändert ausgesprochen werden (z. B. der Buchstabe „sīn“ (س) wie „thā“ (ث)) – und dies nicht in einem Maße geschieht, das das Gebet ungültig macht, kann die Person – sofern dadurch keine Störung in der Gemeinschaft entsteht – das Gebet leiten oder im Rahmen einer Mukabele rezitieren. Insbesondere wenn sie gemeinsam mit anderen rezitiert und nur einen Teil übernimmt, besteht kein Anlass, sie von der Teilnahme auszuschließen. Mit Allahs Erlaubnis wird die Rezitation angenommen.
