Fragedetails:
Ich arbeite in einem europäischen Land als Pflegehelfer/in in einem Altenheim. Ich habe nicht die Möglichkeit, die Personen auszuwählen, die ich betreue, und komme dabei sowohl mit männlichen als auch weiblichen Bewohnern in allen ihren Zuständen in Kontakt. Diese Situation bereitet mir Unbehagen. Ist es religiös problematisch, in einem solchen Pflegeheim zu arbeiten? Zudem wird dort auch Schweinefleisch serviert, und wir übernehmen dessen Ausgabe. Was würden Sie mir empfehlen?

Antwort:
Ein Muslim richtet sowohl sein Familienleben als auch sein gesellschaftliches Leben nach den grundlegenden Prinzipien seiner Religion aus. Auch die Berufswahl ist Teil dieser Planung. Daher sollte bei der Wahl eines Berufs möglichst darauf geachtet werden, Tätigkeiten zu bevorzugen, die innerhalb der von der Religion gesetzten Grenzen ausgeübt werden können. Dennoch kann es im Berufsalltag vorkommen, dass man mit Handlungen konfrontiert wird, die außerhalb dieser Grenzen liegen; solche Situationen können je nach Verbreitung und Unvermeidbarkeit (ʿumūm al-balwā) unter Umständen entschuldbar sein. Tätigkeiten jedoch, bei denen man dauerhaft und umfassend mit Verbotenem konfrontiert ist, sollten – sofern keine zwingende Notlage vorliegt – nicht bevorzugt werden.

Anderen Menschen, insbesondere Bedürftigen, zu helfen, ist mit großem Lohn verbunden. Dieser Aspekt der Arbeit in Pflegeheimen sollte nicht außer Acht gelassen werden. Auch wenn diese Tätigkeit gegen Bezahlung erfolgt, ist sie nicht für jeden geeignet. Zudem unterscheidet sich der Umgang der Mitarbeitenden mit den Bewohnern erheblich. Leider werden in solchen Einrichtungen auch schlechte Behandlungen beobachtet. Wenn eine rechtschaffene Person dort arbeitet und die Bewohner gut behandelt, macht dies einen bedeutenden Unterschied im Vergleich zu nachlässigen oder gleichgültigen Personen. In diesem Sinne kann die Arbeit dort – trotz persönlicher Herausforderungen – auch als eine menschliche Pflicht betrachtet werden. In Situationen, in denen sich sonst niemand dieser Aufgabe annimmt, kann sie sogar als gemeinschaftliche Pflicht (farḍ kifāya) gelten.

Gleichzeitig gibt es dort bestimmte Situationen, die berücksichtigt werden müssen. Bei der Pflege von kranken und älteren Menschen kann es vorkommen, dass intime Körperbereiche gesehen werden. Ebenso stellt sich die Frage nach der Zulässigkeit der angebotenen Speisen und Getränke, insbesondere wenn nicht erlaubte Lebensmittel serviert werden und man an deren Ausgabe beteiligt ist.

Ein Muslim darf die als schambedeckungspflichtig geltenden Körperstellen anderer nur im Falle einer Notwendigkeit sehen. Ebenso darf ein Muslim nicht nur selbst keine verbotenen Dinge konsumieren, sondern auch nicht daran mitwirken, dass andere diese konsumieren.

Muslime, die in Einrichtungen wie Pflegeheimen oder Krankenhäusern arbeiten, sollten daher sorgfältig abwägen, inwieweit für sie eine Notwendigkeit oder ein Bedarf besteht und ob es alternative Lösungen gibt. In vielen Fällen ist man nicht gezwungen, zwischen „alles oder nichts“ zu wählen; oft lassen sich Wege finden, problematische Aspekte zu vermeiden oder zu minimieren. Natürlich kann es auch Situationen geben, in denen keine unmittelbare Lösung möglich ist.

Zusammenfassend sollte ein Muslim, der sich in einer solchen Situation befindet, alle genannten Aspekte berücksichtigen und auf dieser Grundlage eine Entscheidung treffen. Dabei sollte er sowohl den großen Wert dieser menschlichen Aufgabe bedenken als auch mögliche problematische Situationen und deren Lösungen prüfen. Hält er diese Tätigkeit für sich nicht geeignet und findet keine Alternative, kann er dort vorübergehend arbeiten, bis er eine andere Beschäftigung findet.

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