Es ist nicht zulässig, für ein Darlehen (Qard) einen materiellen Gewinn oder einen materiellen Vorteil als Gegenleistung zu erhalten. Der Prophet (Friede und Segen seien auf ihm) sagte: „Jeder Nutzen, der aus einem Darlehen gezogen wird, ist Zins (Riba).“ (Musnad al-Harith, 1/500; Sunan al-Bayhaqi: 5/350)
Der geliehene Betrag muss exakt in gleicher Höhe zurückgezahlt werden – weder mehr noch weniger. Ebenso dürfen aus dem Darlehen keine materiellen Vorteile oder Nutzen entstehen, wie etwa die Nutzung eines Fahrzeugs, das zeitweise Wohnen in einer Immobilie oder das Annehmen von Geschenken.
Im Islam wird ein Darlehen ausschließlich um der Zufriedenheit Allahs willen gegeben; der weltliche Nutzen ist dabei nicht beabsichtigt, sondern der jenseitige Lohn. Wenn jedoch ein finanzieller Gewinn angestrebt wird, sollte dies nicht über ein Darlehen erfolgen, sondern über eine Partnerschaftsform, bei der Gewinn und Verlust geteilt werden.
Es ist außerdem zu beachten, dass in Zeiten hoher Inflation bei langfristigen Darlehen der Wertverlust des Geldes berücksichtigt werden sollte, um den Schaden für den Kreditgeber zu vermeiden. Dies kann beispielsweise durch die Bindung des Betrags an einen stabilen Wert (wie Gold oder in manchen Fällen den Dollar) erfolgen. Dies ist jedoch eine andere Fragestellung als die Vereinbarung eines festen Gewinns auf ein Darlehen. Beide Themen dürfen nicht verwechselt werden.
Zusammenfassend gilt: Ein festes Einkommen aus der Vergabe eines Darlehens ist nicht zulässig.
