Wenn nach Beginn der Sahur-Zeit (also nach Eintritt der Imsak-Zeit) oder vor dem Iftar irrtümlich gegessen oder getrunken wird, in der Annahme, die Zeit sei noch nicht eingetreten bzw. bereits eingetreten, wird das Fasten für diesen Tag ungültig. Da das Fasten jedoch nicht vorsätzlich gebrochen wurde, ist lediglich ein Nachholfasten (Kaza) für einen Tag nach Ramadan erforderlich; eine Sühneleistung (Kaffāra) ist nicht notwendig.
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