Auch wenn Oralsex weder im Qur’an noch in der Sunna ausdrücklich zu den verbotenen Handlungen gezählt wird, gilt er aufgrund seiner Natur, die dem gesunden menschlichen Empfinden (fitra) zuwiderläuft, als bedenklich. Daher kann man ihn möglicherweise nicht eindeutig als haram einstufen, jedoch besteht kaum Zweifel daran, dass er zumindest als makruh (unerwünscht) zu betrachten ist. Und makruh gehört – ähnlich wie haram – zu den Handlungen, die gemieden werden sollten.
Die Geschlechtsorgane sind zugleich auch Ausscheidungsorgane des menschlichen Körpers, also Bereiche, die als unrein gelten. Während des Geschlechtsverkehrs werden zudem Flüssigkeiten wie Sperma und Präejakulat abgesondert. Der Kontakt des Mundes mit diesen Bereichen und Flüssigkeiten ist sowohl gesundheitlich bedenklich als auch sittlich unangemessen und widerspricht einem gesunden menschlichen Naturempfinden.
Der Mensch wurde von Allah als ein geehrtes Wesen erschaffen (Sure al-Isrāʾ, 17:70). Gute und reine Dinge wurden ihm erlaubt, während schlechte und abstoßende Dinge verboten wurden (Sure al-Aʿrāf, 7:157). Noch weiter zu gehen und etwa die Aufnahme solcher Körperflüssigkeiten (z. B. durch orale Ejakulation) als erlaubt zu bezeichnen, ist nicht vertretbar. Das Schlucken solcher Flüssigkeiten gilt als verboten, da das Verzehren von Bestandteilen oder Ausscheidungen eines anderen menschlichen Körpers untersagt ist (vgl. Zaylaʿī, Tabyīn al-Ḥaqāʾiq, 2/183; Ḥaskafī, ad-Durr al-Mukhtār, S. 202).
Während der Mensch nach weltlichen Freuden sucht, steht ihm ein weiter Rahmen offen, in dem er diese auf eine würdige und menschliche Weise ausleben kann. Sich jedoch solchen als unwürdig angesehenen Praktiken zuzuwenden, bedeutet gewissermaßen, die edle menschliche Natur zu verlassen und sich auf eine niedrigere Stufe zu begeben.
Darüber hinaus stehen solche Verhaltensweisen im Widerspruch zur menschlichen Würde und können langfristig den gegenseitigen Respekt zwischen Ehepartnern beeinträchtigen. Ehepartner sind nicht lediglich Objekte sexueller Befriedigung; gegenseitiger Respekt ist eine grundlegende Voraussetzung für eine gesunde Ehe. Insbesondere ist es keinesfalls erlaubt, den Partner zu einer solchen Handlung zu zwingen, wenn er oder sie dies nicht wünscht.
