Die Verwendung einer Gesichtscreme beeinträchtigt die Gültigkeit der rituellen Waschung nicht, sofern sie vollständig von der Haut aufgenommen wird und das Eindringen von Wasser nicht verhindert. Bildet sie jedoch eine Schicht auf der Haut, die den Wasserdurchgang blockiert, ist die Waschung ungültig.
Wasserfeste Sonnenschutzmittel werden auf die gleiche Weise beurteilt. Wenn das Produkt eine dauerhafte, wasserabweisende Schicht auf der Haut bildet, sollte es vor der Waschung entfernt werden. Auch nach Ablauf der angegebenen Wasserbeständigkeit muss die Haut vor der Waschung vollständig gereinigt werden, sofern das Produkt weiterhin das Eindringen von Wasser verhindert.
