Die Kaffārah (Sühneleistung) ist als Strafe dafür vorgeschrieben, einen begonnenen Fastentag im Ramadan zu brechen. Wenn das Fasten jedoch von vornherein nicht begonnen wurde oder ein Fasten außerhalb des Ramadan gebrochen wird, ist lediglich das Nachholen des Fastentages (Qaḍāʾ) erforderlich. In diesem Zusammenhang besteht kein Unterschied darin, ob es sich um ein verpflichtendes (farḍ), notwendiges (wādschib) oder freiwilliges (nafl) Fasten handelt.
An dieser Stelle ist jedoch eine wichtige Erinnerung angebracht. Der Prophet (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte in einem Hadith, dass jemand, der ohne einen gültigen Grund einen Tag im Ramadan nicht fastet, selbst dann nicht den Lohn dieses einen Tages erlangen kann, wenn er stattdessen das ganze Jahr über fasten würde.
Darüber hinaus stellt es eine schwere Sünde dar, wenn ein Muslim ohne einen berechtigten Grund das Fasten im Ramadan unterlässt. In einem solchen Fall muss die betreffende Person neben dem Nachholen des versäumten Tages (Qaḍāʾ) auch aufrichtig zu Allah, dem Erhabenen, zurückkehren, Reue zeigen (Tawbah) und um Vergebung (Istighfār) für die begangene Sünde bitten.
