Die Gründe, die es erlauben, das Fasten auszusetzen, sind Krankheiten, die den normalen Fortgang des menschlichen Lebens beeinträchtigen. Wenn eine Person an einer Erkrankung leidet, bei der ohne Behandlung Lebensgefahr besteht oder sich die Genesung erheblich verzögern würde, und wenn die Behandlung selbst das Fasten verhindert, so darf die betreffende Person in diesem Fall das Fasten unterlassen. Diese Einschätzung sollte jedoch auf der Grundlage der Beurteilung eines Facharztes oder eines ärztlichen Gremiums erfolgen.
In diesem Zusammenhang stellt Adipositas für sich genommen keinen absoluten Grund dar, das Fasten zu unterlassen. Im Gegenteil, das Fasten kann für Betroffene sogar vorteilhaft sein. Wird jedoch eine Behandlung begonnen, deren erfolgreicher Verlauf die Einnahme von Medikamenten oder ähnlichen Maßnahmen während des Tages in erheblichem Maße erfordert, und handelt es sich dabei um eine lebenswichtige und nicht aufschiebbare Therapie, so kann daraus ein legitimer Grund entstehen, das Fasten auszusetzen. Dabei sind die genannten Aspekte sorgfältig zu berücksichtigen.
