Gottesdienste werden ausschließlich mit dem Ziel verrichtet, das Wohlgefallen Allahs zu erlangen. Werden neben diesem Ziel andere Absichten einbezogen, wird die Aufrichtigkeit (Ikhlās) beeinträchtigt, wodurch die gottesdienstliche Handlung Gefahr läuft, ihren eigentlichen Charakter zu verlieren. Daher sollten alle Handlungen, die im Sinne der Dienerschaft erfolgen – insbesondere die gottesdienstlichen Handlungen – allein auf das Streben nach Allahs Wohlgefallen ausgerichtet sein.
Aus diesem Grund ist der Ansatz, „während man eine Diät zum Abnehmen macht, gleichzeitig zu fasten und dem Ganzen so den Charakter einer gottesdienstlichen Handlung zu verleihen“, religiös nicht angemessen, da dies die Aufrichtigkeit beeinträchtigt. Denn das Fasten wird grundsätzlich in erster Linie mit der Absicht der Anbetung verrichtet. Sollte jedoch als natürliche Folge des Fastens ein Gewichtsverlust eintreten, so ist daran nichts auszusetzen.
