Die Zustände der Menstruation (Hayd) und des Wochenflusses (Nifas) sind natürliche Gegebenheiten, die durch die Bestimmung Allahs erfolgen. Mit ihrer Annahme zeigt der Mensch Zufriedenheit mit der göttlichen Vorsehung, was ein wesentlicher Bestandteil der Dienerschaft ist. Diese Haltung bringt den Menschen der Annahme der göttlichen Bestimmungen näher, weshalb in der spirituellen Entwicklung der Begriff der „zufriedenen Seele“ (an-nafs ar-radiyya) als eine Stufe der Seele bezeichnet wird.

Daher sollte eine Frau, deren Menstruationszyklus in den Monat Ramadan fällt, darüber nicht betrübt sein, sondern dies mit Zufriedenheit annehmen. Sie sollte wissen, dass auch dies Teil der göttlichen Anordnung ist und entsprechend handeln. Auch wenn sie bestimmte Gottesdienste wie das Fasten, das Gebet oder das Rezitieren des Qur’an nicht verrichten kann, stehen ihr dennoch zahlreiche andere Formen des Gottesdienstes offen, wie das Zuhören bei Koranrezitationen, das Bittgebet, das Gedenken Allahs (Dhikr), das Geben von Almosen, das Bewirten von Fastenden, das Lesen nachdenklich stimmender Werke sowie viele weitere gute Taten.

Die Einnahme von Medikamenten zur Verschiebung der Menstruation stellt einen Eingriff in den natürlichen Zyklus dar. Dies kann sowohl medizinische Nachteile, wie Zyklusstörungen, mit sich bringen als auch die fehlende Zustimmung zur göttlichen Vorsehung implizieren. Daher ist es ohne zwingende Notwendigkeit nicht empfehlenswert, die Menstruation medikamentös zu verzögern.

Zusammenfassend ist die Menstruation ein natürlicher Zustand, der – sofern keine zwingende Notwendigkeit besteht – nicht verändert werden sollte. Die Vorstellung, dass eine menstruierende Frau dadurch vom spirituellen Ramadan-Geschehen ausgeschlossen sei, ist eine unvollständige Betrachtung. Wenn das Ziel darin besteht, Allahs Wohlgefallen zu erlangen, so verliert die Frau in dieser Situation keinen spirituellen Nutzen.

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