In der heutigen Zeit werden für soziale Aktivitäten, Ramadan-Iftar-Veranstaltungen, Verlobungen und Hochzeiten, Urlaube oder religiöse Programme verschiedene Räumlichkeiten gemietet. In solchen Orten befinden sich häufig Küchenutensilien (Gabeln, Löffel, Gläser, Teller, Töpfe usw.), die zuvor von anderen Personen verwendet wurden und möglicherweise mit nicht-halalen Lebensmitteln in Kontakt gekommen sind. Dies kann insbesondere bei Personen mit besonderer Sensibilität für einen halal-konformen Lebensstil Fragen aufwerfen. Dasselbe gilt auch für gebraucht gekaufte Küchenutensilien.
Diese Frage lässt sich im Lichte eines Hadith des Propheten (s.a.w.) wie folgt beantworten: Als die Gefährten ihn fragten, ob Gefäße von Nichtmuslimen verwendet werden dürfen, in denen Schweinefleisch gekocht oder Wein getrunken wurde, antwortete er:
„Wenn ihr andere Gefäße findet, dann esst und trinkt aus diesen. Wenn ihr keine anderen findet, dann wascht ihre Gefäße mit Wasser und esst und trinkt daraus.“ (Abu Dawud, Etime 46; Bukhari, Aqiqa 4; Ibn Maja, Sayd 3)
Der erste Teil dieses Hadith weist auf Vorsicht hin, sofern möglich. Der zweite Teil erlaubt jedoch die Verwendung solcher Gefäße nach Reinigung im Bedarfsfall. Daraus ergibt sich, dass Küchenutensilien, auch wenn sie zuvor für nicht erlaubte Lebensmittel verwendet wurden, durch gründliches Waschen wieder rein werden und genutzt werden dürfen.
Im Detail lässt sich die Angelegenheit wie folgt zusammenfassen:
1) Bei kleineren Veranstaltungen oder Familienprogrammen mit wenigen Teilnehmern wird empfohlen, wenn möglich eigene Küchenutensilien mitzubringen. Dies ist jedoch keine Pflicht. Wenn dies mit Aufwand oder Schwierigkeiten verbunden ist, können die gereinigten Utensilien des gemieteten Ortes verwendet werden.
2) Bei großen Veranstaltungen mit vielen Teilnehmern besteht kein religiöser Einwand gegen die Verwendung der Küchenutensilien des gemieteten Ortes, sofern diese per Hand oder in der Spülmaschine gründlich gereinigt wurden. Es besteht daher keine Notwendigkeit, sich durch das Mitbringen eigener Utensilien unnötig zu belasten.
Zusammenfassend gilt: Unabhängig davon, ob es sich um Reisen, Urlaube, religiöse Programme, Hochzeiten oder Iftar-Veranstaltungen handelt, können Küchenutensilien in gemieteten Räumen (Häuser, Hochzeitssäle, Restaurants usw.) verwendet werden, sofern sie gründlich gereinigt wurden. Dasselbe gilt auch für gebraucht gekaufte Küchenutensilien.
