Sobald man sich des Endes der Menstruation sicher ist und noch ausreichend Zeit bleibt, um die Ganzkörperwaschung (Ghusl) vorzunehmen und das Gebet zu verrichten, wird das entsprechende Gebet verpflichtend. Daher muss die Person Ghusl vollziehen und das Gebet innerhalb dieser Zeit verrichten.
Falls das Gebet innerhalb der Gebetszeit nicht verrichtet wird, ist die Person verpflichtet, es nachzuholen (Qada).
