Frage im Detail: Nach einer Wartezeit von zehn Tagen wird die Ganzkörperwaschung (Ghusl) durchgeführt. Die Blutung setzt sich jedoch noch drei weitere Tage fort. Während dieser letzten drei Tage verrichtet die Person ihre Gebete im Zustand einer entschuldigten Person. Anschließend hört die Blutung vollständig auf. Ist in einem solchen Fall ein erneutes Ghusl erforderlich?
Istihaza-Blutungen sind nicht mit der Menstruationsblutung (Hayd) gleichzusetzen; vielmehr handelt es sich um krankheitsbedingte Blutungen. Daher unterliegen sie nicht den Regelungen der Menstruation. Aus diesem Grund ist es nicht erforderlich, nach dem Ende der Istihaza-Blutung erneut Ghusl vorzunehmen.
Wenn beispielsweise nach zehn Tagen Ghusl durchgeführt wird und anschließend noch drei Tage Blutungen auftreten, gelten diese als Istihaza. Nach Ablauf der zehn Tage wird Ghusl vollzogen und die gottesdienstlichen Handlungen werden aufgenommen. Hält die Blutung an, wird für jedes Gebet eine neue Gebetswaschung (Wudu) vorgenommen und die Gebete werden verrichtet. Sobald die Blutung vollständig aufhört, ist kein erneutes Ghusl erforderlich.
Zusammenfassend gilt: Nach dem vollständigen Ende der Istihaza-Blutung ist keine erneute Ganzkörperwaschung notwendig.
