Unter Berücksichtigung der einschlägigen Koranverse (al-Baqara 2:233, Luqman 31:14, al-Ahqaf 46:15) sowie der Überlieferungen sind die meisten islamischen Gelehrten der Ansicht, dass die Stilldauer zwei Jahre beträgt, während Imam Abu Hanifa sie mit zweieinhalb Jahren angibt. Es ist unbedenklich, das Kind bereits früher abzustillen, sofern dies im Interesse des Kindes liegt und beide Elternteile zustimmen.

Bezüglich der Frage, ob das Stillen nach Ablauf dieser Zeit zulässig ist, bestehen zwei unterschiedliche Meinungen:

Die Mehrheit der Gelehrten ist der Auffassung, dass dies zulässig ist. Sie führen an, dass es keinen eindeutigen Vers oder Hadith gibt, der dies ausdrücklich verbietet. Nach ihrer Ansicht liegt die Entscheidung über den Zeitpunkt des Abstillens im Ermessen der Eltern und richtet sich nach dem Wohl des Kindes (vgl. al-Kurtubi, Ahkam al-Qur’an, 3/162; al-Haddad, al-Jawharat an-Nayyira, 2/27).

Einige hanafitische Rechtsgelehrte vertreten hingegen die Auffassung, dass Milch ein Sekret des menschlichen Körpers ist und es daher nicht zulässig sei, dass ein Mensch die Körpersubstanz eines anderen zu sich nimmt. Während das Stillen innerhalb der festgelegten Stillzeit als natürliche und notwendige Handlung gilt, entfällt diese Notwendigkeit nach deren Ablauf, weshalb es dann als unzulässig betrachtet wird (Haskafi, ad-Durr al-Mukhtar, S. 202).

Ausgehend von diesen Auffassungen lässt sich sagen: Sofern keine hindernden Umstände vorliegen, ist es am besten, das Kind zwei Jahre lang zu stillen; damit wird – wie im Vers (al-Baqara 2:233) ausgedrückt – die Stillzeit vollständig erfüllt. Erfordert das Wohl des Kindes ein früheres Abstillen, kann entsprechend gehandelt werden. Nach Ablauf von zwei Jahren ist es jedoch vorzuziehen, das Stillen zu beenden, um nicht in einen Bereich zu geraten, in dem unter den Gelehrten Meinungsverschiedenheiten bestehen. Sollte es jedoch aus medizinischen Gründen oder im Interesse des Kindes erforderlich sein, kann das Stillen noch für eine gewisse Zeit fortgesetzt werden. Es kann bis zu zweieinhalb Jahre andauern und bei Bedarf auch etwas darüber hinaus verlängert werden. Sobald festgestellt wird, dass das Kind nicht mehr darauf angewiesen ist, wird es abgestillt.

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