Es besteht kein Einwand dagegen, zinsfreie Kredite, die vom Staat zu Förderzwecken gewährt werden, unter der Voraussetzung fristgerechter Rückzahlung aufzunehmen und sie im vorgesehenen Bereich zu verwenden. Die Übernahme von Kosten für die Versicherung der Tiere sowie für die Bestellung von Sicherheiten (z. B. Hypotheken) durch den Kreditnehmer ist unbedenklich, sofern diese Kosten nicht als Gegenleistung für den gewährten Kredit anzusehen sind.

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