In solchen Angelegenheiten ist das entscheidende Kriterium, ob das Wasser die Haut erreicht. Wenn das Gerät den Wasserkontakt mit der Haut verhindert, ist sowohl die Gebetswaschung (Wudu) als auch die Ganzkörperwaschung (Ghusl) nicht gültig.

Ist das Gerät jedoch Teil einer notwendigen medizinischen Behandlung und gibt es keine Alternative, kann es wie ein Verband auf einer Wunde betrachtet werden. In diesem Fall genügt es, bei der Gebetswaschung oder der Ganzkörperwaschung darüber zu streichen (Masah).

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