Die Frage der Organtransplantation hat mehrere Aspekte:

Wenn ein Organ von einer lebenden Person transplantiert werden soll, wie bei einer Nierentransplantation, darf das zu spendende Organ die Gesundheit des Spenders nicht beeinträchtigen oder das Fortbestehen seines normalen Lebens verhindern. Mit anderen Worten, es ist nicht zulässig, Organe zu spenden, die das eigene Leben oder die Gesundheit gefährden, und auch die Spende von Fortpflanzungsorganen ist nicht erlaubt.

Im Falle einer Transplantation von einer verstorbenen Person sollten die zu transplantierenden Organe solche sein, die der Empfänger benötigt, um sein Leben und seine Gesundheit im Alltag aufrechtzuerhalten. Die Transplantation von Organen oder Geweben aus nicht-medizinischen Gründen, wie etwa für Schönheitszwecke, ist nicht zulässig, ebenso wenig ihre Spende.

Darüber hinaus dürfen Organe, für die alternative medizinische Behandlungsmöglichkeiten bestehen, weder von anderen transplantiert noch an andere gespendet werden.