Fidya bezeichnet eine Ersatzleistung, die von Personen erbracht wird, die aufgrund einer dauerhaften Krankheit oder hohen Alters nicht fasten können und bei denen nicht zu erwarten ist, dass sie die versäumten Fastentage später nachholen können. Sie besteht darin, für jeden versäumten Fastentag eine bedürftige Person mit zwei Mahlzeiten zu versorgen.

Wenn die Person, die zur Leistung der Fidya verpflichtet ist, nicht über die finanziellen Mittel verfügt, sollte sie Allah um Vergebung und Barmherzigkeit bitten. Ist jedoch ihr Ehemann finanziell dazu in der Lage, so ist es erforderlich, dass dieser Betrag entrichtet wird. Darüber hinaus gilt: Auch wenn Söhne, Enkel oder andere Verwandte rechtlich nicht verpflichtet sind, die Fidya zu übernehmen, so ist es dennoch eine verdienstvolle und lobenswerte Tat, wenn sie dies tun.

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