Wenn eine Person aufgrund einer Erkrankung erschöpft ist, Schwierigkeiten hat, das Fasten dieses Tages zu vollenden, oder befürchtet, dass sich ihr Zustand durch das Weiterfasten verschlechtern könnte – kurz gesagt, wenn sie befürchtet, dass sich die Krankheit verschlimmert oder verlängert –, dann darf sie ihr Fasten brechen und die versäumten Tage später nachholen.
Bei plötzlich auftretenden Erkrankungen hängt diese Entscheidung von der eigenen Einschätzung der betroffenen Person ab. Bei andauernden chronischen Krankheiten hingegen sollte nach dem Rat eines qualifizierten Arztes gehandelt werden. In manchen Fällen kann auch die eigene Erfahrung der Person ausreichend sein. Beispielsweise kann jemand mit Diabetes, der seine Krankheit kennt, einschätzen, wie stark ihn das Fasten beeinflusst; daher kann seine persönliche Bewertung in diesem Fall ausreichen.
Wenn die Auswirkungen der Krankheit an diesem Tag und in den darauffolgenden Tagen anhalten, kann die Person in diesem Zeitraum auf das Fasten verzichten. Insbesondere wenn Medikamente auf ärztlichen Rat hin eingenommen werden, kann dies so lange fortgesetzt werden, bis sich der Körper erholt hat.
