Beim Schwimmen besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass Wasser in den Rachen gelangt. Nicht das Schwimmen selbst macht das Fasten ungültig, sondern das Eindringen von Wasser in den Rachen.

Wenn der Schwimmunterricht verpflichtend ist, sollten Lösungen wie eine Befreiung für die Tage im Ramadan in Betracht gezogen werden. Ist dies nicht möglich, sollten alternative Wege gesucht werden, die das Fasten nicht beeinträchtigen, wie etwa die Teilnahme nur am theoretischen Teil des Unterrichts, das Fernbleiben vom Wasser oder – falls man ins Wasser geht – das Vermeiden von Situationen, in denen Wasser verschluckt werden könnte.

In der Praxis zeigen viele Schulen Verständnis für religiöse Belange und bieten entsprechende Alternativen an. Daher ist es ratsam, in dieser Angelegenheit beharrlich zu sein. Sollte jedoch – rein hypothetisch – ein Kind ins Wasser gehen, schwimmen und dabei unbeabsichtigt Wasser in den Rachen gelangen, wird das Fasten ungültig und muss nach dem Ramadan an einem Tag nachgeholt werden.

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