Details zur Frage: Aufgrund eines Problems mit meinen Knien kann ich mich nicht auf den Boden setzen und verrichte mein Gebet auf einem Stuhl. Soll ich jede Rakʿa im Stehen beginnen?
Antwort: Eine Person, die aufgrund von Beschwerden in den Knien weder auf dem Boden sitzen noch die Niederwerfung (Sudscha) ausführen kann und deshalb ihr Gebet auf einem Stuhl verrichtet, sollte jede Rakʿa im Stehen beginnen. Sie vollzieht das Stehen (Qiyām), die Rezitation (Qirāʾa) und die Verbeugung (Rukūʿ) im Stehen. Anschließend führt sie die übrigen Bestandteile des Gebets – nämlich die Niederwerfung (durch Andeutung, Imāʾ) sowie das Sitzen für das Taschahhud – im Sitzen auf dem Stuhl aus. Das Gebet wird nicht vollständig im Sitzen auf dem Stuhl verrichtet. Denn die Einschränkung betrifft hier das Ausführen der Niederwerfung und das Sitzen auf dem Boden. Die anderen Bestandteile, wie das Stehen und die Verbeugung, können hingegen ausgeführt werden. Für Handlungen, zu denen ein Mensch nicht in der Lage ist, ist er nicht verantwortlich; die Handlungen jedoch, die er ausführen kann, muss er verrichten.
