Die von Asthma- und anderen Lungenpatienten verwendeten Sprays geben bei jeder Anwendung eine äußerst geringe Menge – etwa 1/20 Milliliter – in den Mund ab. Ein großer Teil dieser Menge wird von der Schleimhaut der Mundhöhle sowie der Atemwege aufgenommen und dadurch praktisch absorbiert. Es gibt zudem keine gesicherte Erkenntnis darüber, dass ein verbleibender Rest mit dem Speichel in den Magen gelangt.

Vergleicht man diese Menge mit dem Wasser, das beim Verrichten der rituellen Gebetswaschung (Wuḍūʾ) im Mund verbleiben kann, wird deutlich, dass sie sehr gering ist. Dennoch ist durch eine Überlieferung (Dārimī, Ṣawm, 21) sowie durch den Konsens (Iǧmāʿ) der islamischen Gelehrten festgehalten, dass das Fasten nicht ungültig wird, selbst wenn ein Rest des beim Wuḍūʾ im Mund verbliebenen Wassers den Magen erreicht.

Vor diesem Hintergrund gilt: Wenn der allgemeine Gesundheitszustand eines Asthmapatienten das Fasten zulässt und keine weitere Erkrankung vorliegt, die dem entgegensteht, so wird das Fasten durch die Verwendung eines in den Mund gesprühten, sauerstoffhaltigen Inhalationsmedikaments zur Erleichterung der Atmung nicht ungültig.

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