In dem edlen Qurʾan-Vers, in dem die Fidya vorgeschrieben wird (Sure al-Baqara, 2:184), wird kein bestimmter Zeitpunkt für ihre Entrichtung festgelegt. Daher kann eine Person ihre Fidya zu einem beliebigen Zeitpunkt geben. Das bedeutet, sie kann sowohl im Ramadan als auch nach dem Ramadan entrichtet werden.

Da jedoch der Zeitpunkt des Todes unbekannt ist, ist es stets angemessener, religiöse Verpflichtungen und gute Taten nicht aufzuschieben, sondern sie ohne unnötige Verzögerung zu erfüllen.

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