Wenn eine Frau eine Fehlgeburt erleidet und der Fötus bereits so weit entwickelt ist, dass einige Gliedmaßen – wie Haare oder Nägel – erkennbar geworden sind, und danach eine Blutung eintritt, wird sie als im Zustand des Wochenflusses (Nifās) betrachtet. In diesem Fall gilt ihr Fasten als ungültig.
Hat der Fötus jedoch noch kein Entwicklungsstadium erreicht, in dem seine Gliedmaßen erkennbar sind, wird kein Wochenfluss angenommen. Daher wird das Fasten in diesem Fall nicht ungültig.
