Allah hat den Verzehr bestimmter Tiere aus weisen Gründen verboten. Die verbotenen Dinge werden im Hinblick auf Glaube, Spiritualität, Moral und Sauberkeit bewertet. Der Koran betont, dass unreine und ekelhafte Dinge, sogenannte habais, nicht konsumiert werden sollen. Zudem ist es eines der allgemeinen Prinzipien des Islam, den Verzehr schädlicher Substanzen zu verbieten. Zu den im Koran verbotenen Lebensmitteln gehören Aas (Tiere, die ohne ordnungsgemäße Schlachtung gestorben sind), fließendes Blut (Al-An’am, 6:145), Schweinefleisch (Al-Baqarah, 2:173; Al-Ma’idah, 5:3; Al-An’am, 6:145) und Tiere, die im Namen von etwas anderem als Allah geschlachtet wurden (Al-Baqarah, 2:173).

Der Prophet Muhammad (Friede sei mit ihm) betonte auch, dass bestimmte Tiere nicht gegessen werden dürfen. Dazu gehören Raubtiere, Raubvögel, unreine Tiere (Muslim, Sayd, 15-16; Abu Dawood, Et’ime, 32), alle Insekten außer Heuschrecken sowie Tiere, die mit Krallen oder Klauen jagen, wie Raubvögel und -tiere. Zudem sind Maultiere, Esel und von Natur aus unreine Tiere ebenfalls verboten.

Zu den Landtieren, deren Fleisch verboten ist, gehören Wölfe, Bären, Löwen, Hyänen, Leoparden, Marder, Eichhörnchen, Füchse, Frettchen, Katzen, Hunde und Vögel wie Milane, Raben, Adler, Geier, Fledermäuse, Habichte und Falken. Verbotene Kreaturen sind auch Mäuse, Maulwürfe, Igel, Eidechsen, Skorpione, Schlangen, Frösche, Schnecken, Würmer, Bienen und Fliegen.

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