Als Abu Musa den Gesandten Allahs (Friede sei mit ihm) nach bit‘ aus Honig und mizr aus Mais und Gerste fragte, antwortete der Prophet (Friede sei mit ihm): „Ich verbiete alles, was bis zu dem Punkt berauscht, dass es das Gebet hindert“ (Muslim, „Getränke“, 70; Bukhari, „Militärexpeditionen“, 60; Abu Dawood, „Getränke“, 5; Nasa’i, „Getränke“, 23). Der Gesandte Allahs stellte klar, dass alles Berauschende haram ist, einschließlich des gubeyra-Getränks, das von den Habaschi aus Mais hergestellt wird (Abu Dawood, „Getränke“, 4).
In einem Hadith, der von Deylem al-Himyeri überliefert wurde, als gefragt wurde, ob es für den Widerstand gegen kalte Klimazonen in schweren Arbeiten in Ordnung sei, Getränke aus Weizen zu konsumieren, fragte der Prophet (Friede sei mit ihm), ob diese Getränke berauschten, und nach der positiven Antwort sagte er: „Dann meidet sie“ (Abu Dawood, „Getränke“, 5). Aisha (möge Allah mit ihr zufrieden sein) erklärte, dass kein berauschendes Getränk als halal gelten könne (Nasa’i, „Getränke“, 48).
Der Prophet (Friede sei mit ihm) sagte: „Was in großen Mengen berauscht, ist auch in kleinen Mengen haram“ (Abu Dawood, „Getränke“, 5; Tirmidhi, „Getränke“, 3; Ibn Maja, „Getränke“, 10; Nasa’i, „Getränke“, 25), was darauf hinweist, dass selbst eine kleine Menge berauschender Getränke haram ist. In einer Überlieferung in Abu Dawood heißt es: „Alles berauschende ist haram. Selbst eine Handvoll von etwas, das berauscht, ist haram“ (Abu Dawood, „Getränke“, 5).
In einem Hadith, der von Ibn Umar überliefert wurde, wird betont, dass man alles, was durch Gärung blubbert, meiden sollte, was darauf hinweist, dass selbst eine kleine Menge berauschender Getränke haram ist (Nasa’i, „Getränke“, 48).