Die Fidya bezeichnet eine Hilfeleistung für Menschen, die aufgrund einer dauerhaften Krankheit oder wegen hohen Alters nicht fasten können. Dabei wird für jeden nicht gefasteten Tag eine bedürftige Person mit zwei Mahlzeiten versorgt. Auf diese Weise stellt die Fidya für unheilbar Kranke und sehr alte Menschen eine Möglichkeit dar, am Lohn einer gottesdienstlichen Handlung teilzuhaben.

Verfügt jedoch die Person, die zur Zahlung der Fidya verpflichtet ist, nicht über die notwendigen finanziellen Mittel, so bittet sie Allah um Vergebung und Nachsicht. Wenn ihre Söhne, Enkelkinder oder andere Angehörige – obwohl sie dazu nicht verpflichtet sind – die Fidya in ihrem Namen entrichten, so wäre dies eine verdienstvolle und lobenswerte Handlung.

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