Nach der Überlieferung von ʿĀʾischa (möge Allah mit ihr zufrieden sein) war der Monat, in dem der Gesandte Allahs ﷺ nach dem Ramadan am meisten fastete, der Schaʿbān. In einigen Jahren soll er sogar den gesamten Schaʿbān gefastet haben.
(vgl. al-Buchārī, Ṣawm 51; Muslim, Ṣiyām 175–176)
Ein besonderes, eigenständiges „Drei-Monate-Fasten“ gibt es jedoch nicht. Es ist zwar sehr empfehlenswert, die gesegneten Monate Radschab, Schaʿbān und Ramadan durch vermehrte Gottesdienste – insbesondere durch freiwilliges Fasten – zu nutzen und so die Nähe zu Allah zu suchen.
Der Ramadan ist ohnehin verpflichtend zu fasten. Wer möchte, kann auch Radschab und Schaʿbān ganz oder teilweise fasten. Dieses Fasten jedoch als eine spezielle, allgemein verbindliche Form des „Drei-Monate-Fastens“ zu betrachten, bedarf eines eindeutigen Belegs aus Koran und Sunna – ein solcher Beleg liegt nicht vor.
