Nach der Hanefi-Madhhab ist eine der Pflichthandlungen im Gebet das Qiyam (Stehen). Qiyam bedeutet, während des Gebets zu stehen, was für diejenigen erforderlich ist, die dazu in der Lage sind. Wenn eine Person aufgrund gesundheitlicher Gründe nicht stehen kann, darf sie im Sitzen beten.
Wenn keine gesundheitlichen Einschränkungen vorliegen und die Person in der Lage ist, während des Gebets zu stehen, sollte sie zu Beginn jeder Rak’ah für Qiyam aufstehen.
Für diejenigen, die aufgrund gesundheitlicher Probleme nicht stehen können, ist es erlaubt, im Stuhl zu beten, und die Bewegungen (Rukn) des Gebets werden mit Gesten (Ima) durchgeführt, ohne tatsächlich zu stehen.

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