Frage: In einer Familie arbeiten sowohl die Ehefrau als auch der Ehemann, und ihre Einkünfte werden an einem Ort zusammengeführt. Soll die Zakāt getrennt oder gemeinsam berechnet werden?

Antwort:
Wie andere gottesdienstliche Handlungen ist auch die Zakāt eine individuelle Verpflichtung; jeder Einzelne ist persönlich dazu verpflichtet – oder eben nicht.

Dementsprechend wird die Zakāt von Ehepartnern nicht auf der Grundlage ihres gemeinsam gehaltenen Vermögens berechnet; vielmehr werden ihre Vermögenswerte – wenn auch nur rechnerisch – getrennt erfasst. Nach Abzug der grundlegenden Bedürfnisse und Schulden wird eine Person zakātpflichtig, wenn ihr angesammeltes Vermögen den Gegenwert von 85 Gramm Gold erreicht und sie nach Ablauf eines Jahres weiterhin über denselben oder einen höheren Betrag verfügt. Wer diese Voraussetzungen nicht erfüllt, ist nicht zur Zakāt verpflichtet.

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