Im Koran, Sure Al-An’am, Vers 145, wird erklärt, dass Schweinefleisch verboten ist, da es unrein ist. Das Wort „rijs“ (Unreinheit) in diesem Vers bezieht sich nicht nur auf das Fleisch, sondern auf das gesamte Schwein, einschließlich seiner Haare, Nägel, seines Fettes und seiner Haut. Daher sind alle Teile des Schweins als haram (verboten) anzusehen. Zudem ist der Verkauf von Schweineteilen verboten, da das Schwein als unrein gilt. Der Prophet (Friede sei mit ihm) erlaubte nicht einmal, das Fett des Schweins zum Anzünden von Lampen oder zum Schmieren von Schiffen zu verwenden. (Bukhari, Buyu‘, 112)

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