Die Mehrheit der Gelehrten (Jumhur) ist sich einig, dass das Schwein aufgrund des Korans (Al-An’am 6:145) von Natur aus unrein und damit vollständig verboten ist. Demnach gelten nicht nur das Fleisch, sondern auch das Fett, das Gehirn, die Knochen, die Därme, die Milch, die Haut und andere Teile des Schweins als unrechtmäßig (haram). Darüber hinaus wird jede Art von Nutzen aus dem Schwein als unzulässig betrachtet. Gelehrte wie Fakhr al-Din al-Razi, Ibn Arabi, Ibn Hazm, Ibn Juzayy und Ibn Rushd haben erklärt, dass es in dieser Angelegenheit einen Konsens (Ijma) gibt.

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