Wenn eine Frau oder ein Mann gezwungen ist, einer Ärztin oder einem Arzt im Rahmen einer Untersuchung den Intimbereich (ʿAwra) zu zeigen, wird dadurch das Fasten nicht ungültig. Liegt eine medizinische Notwendigkeit (Darura) vor, darf der Arzt sowohl den Intimbereich eines Mannes als auch einer Frau betrachten.

Ist es jedoch möglich, eine Ärztin aufzusuchen, so ist es für eine Frau nicht erlaubt, ohne Not zu einem männlichen Arzt zu gehen. Ebenso ist es für einen Mann nicht erlaubt, eine Ärztin aufzusuchen, wenn ein männlicher Arzt verfügbar ist.

Doch selbst in einem solchen Fall gehört dies nicht zu den Dingen, die das Fasten ungültig machen.

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