Die Auffassung, dass für die Tage, an denen eine schwangere Frau nicht fastet, sowohl das Nachholen der versäumten Fastentage (Qaḍāʾ) als auch die Zahlung einer Fidya erforderlich ist, gehört zur Rechtsschule der Schafiʿiten.
Nach der hanafitischen Rechtsschule hingegen sind Frauen, die aus legitimen Gründen wie Schwangerschaft oder Stillzeit nicht fasten können, lediglich verpflichtet, die versäumten Fastentage zu einem späteren Zeitpunkt nachzuholen, wenn die Umstände es erlauben. Eine Verpflichtung zur Zahlung von Fidya besteht für sie nicht. (Merğinânî, el-Hidâye, 1/124)İ
