Das Riechen angenehmer Düfte wie Parfüm, Rose, Moschus oder Lavendel macht das Fasten nicht ungültig. Dinge, die das Fasten ungültig machen, sind Substanzen, die über den Mund oder die Nase in den Magen gelangen. Ein Duft hingegen ist keine Substanz, die in einer nährenden oder körperlich wirksamen Weise in den Körper eindringt. Daher gilt das Riechen eines Duftes nicht als Handlung, die das Fasten bricht.

Imam an-Nawawī (möge Allah ihm barmherzig sein) sagt in seinem Werk al-Maǧmūʿ:

„Für einen Fastenden besteht kein Einwand darin, Rosen zu riechen oder sich mit angenehmen Düften zu beschäftigen. Denn ein Duft ist keine Substanz, die das Fasten ungültig macht.“
(al-Maǧmūʿ, Bd. 6, S. 341)

Mitunter können Menschen unbeabsichtigt Staub, Rauch oder Insektenspray einatmen. Auch dies macht das Fasten nicht ungültig, da es nicht möglich ist, derartige Dinge vollständig zu vermeiden.

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