Das Fleisch von Tieren, die mit unreinem Futter gefüttert wurden, gilt aus fatwa-technischer Sicht als halal. In den Fiqh-Büchern wird angegeben, dass das Fleisch von Tieren, die mit unreinen Dingen gefüttert wurden, gegessen werden kann, und es wird empfohlen, diese Tiere eine Weile vor der Schlachtung zu halten.

Wenn sie ohne vorherige Wartezeit geschlachtet werden, gilt ihr Fleisch als makruh (missbilligt).

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