Die Zeit, zu der Essen und Trinken eingestellt werden müssen – also der Beginn des Fastens – ist die Imṣāk-Zeit. Diese fällt mit dem Eintritt der Zeit für das Fadschr-Gebet zusammen. Wird der Morgengebetsruf (Fadschr-Adhān) mit dem Eintritt der Imṣāk-Zeit ausgerufen, so ist es nicht zulässig, danach weiterhin zu essen oder zu trinken.

Wenn jemand irrtümlich davon ausgeht, dass er nach dem Eintritt der Imṣāk-Zeit noch essen oder trinken dürfe, und dies tut, wird sein Fasten ungültig und er ist verpflichtet, diesen Fastentag nachzuholen (Qaḍāʾ).

Um das Fasten nicht zu gefährden und Zweifel zu vermeiden, sollte man Essen und Trinken bereits vor dem Adhān einstellen.

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