Während man fastet, ist es zulässig, ein Bad zu nehmen, zu duschen sowie in einen Pool oder ins Meer zu gehen. All dies bricht das Fasten nicht.

Dabei ist jedoch darauf zu achten, dass kein Wasser in den Mund oder in die Nase gelangt. Gelangt Wasser in den Rachen und wird es geschluckt – selbst unbeabsichtigt –, so wird das Fasten ungültig und es ist erforderlich, diesen Fastentag nachzuholen (Qaḍāʾ).

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