Wie in den Hadith-Sammlungen überliefert wird, pflegte unser Prophet (Frieden und Segen seien auf ihm) mitunter im Nachtgebet einen einzelnen Vers so oft zu wiederholen, dass es war, als verbrächte er die ganze Nacht damit bis zum Morgengrauen. (Vgl. an-Nasāʾī, 1010; Ibn Māǧa, 1350; Musnad, 21538)
Daraus verstehen wir zunächst, dass dies grundsätzlich zulässig ist. Wenn die Wiederholung eines Verses aus der inneren Andacht (ḫušūʿ), aus der Wirkung des Verses auf die Person oder aus dem Nachdenken darüber hervorgeht, so ist dies gut und entspricht der Sunna. Erfolgt sie jedoch aus Gründen, die nicht mit dem Geist des Gebets vereinbar sind, wie etwa Einflüsterungen (Waswasa) oder zur Zurschaustellung (Riyāʾ), so ist dies ein Verhalten, das zu unterlassen ist.
Dies gilt insbesondere für das individuelle Gebet sowie für freiwillige (nafile) Gebete. Was das Wiederholen bestimmter Verse durch den Imām im Gemeinschaftsgebet betrifft, so ist hier mehr Zurückhaltung geboten, insbesondere bei Pflicht- und Wāǧib-Gebeten. Dennoch ist es unbedenklich, wenn der Imām einzelne Verse wiederholt – sei es aufgrund ihrer Wirkung auf ihn selbst, zum Zweck der eigenen und der gemeinschaftlichen Besinnung oder um die Aufmerksamkeit der Gemeinde auf die Bedeutung der Verse zu lenken. Voraussetzung ist jedoch, dass dies nicht zu Verwirrung unter den Betenden führt oder sie ermüdet. Daher sollte, wenn es geschieht, die Wiederholung ein- bis höchstens zweimal erfolgen und nicht allzu häufig praktiziert werden.
