Provisionen aus Geschäften zu erhalten, die auf zinsbasierten Krediten beruhen, gilt als nicht zulässig. Die Vermittlung oder Unterstützung bei der Aufnahme eines solchen Kredits und das Erzielen eines finanziellen Vorteils daraus fällt unter das im Koran genannte Prinzip: „Helft einander in Rechtschaffenheit und Gottesfurcht, aber helft einander nicht in Sünde und Übertretung.“ Daher sind solche Provisionen nicht erlaubt.

Wenn jedoch der Preis des Produkts eindeutig festgelegt ist und der Gewinn ausschließlich aus dem Verkauf des Produkts stammt, besteht kein Einwand. Es dürfen keine zusätzlichen Gebühren oder Provisionen im Zusammenhang mit dem Kredit erhoben werden.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Zahlung über einen Kredit den Gewinn des Verkäufers nicht unrechtmäßig macht, da der Kreditvertrag ausschließlich zwischen dem Kunden und dem Finanzinstitut besteht. Allerdings ist es nicht angemessen, durch die Vermittlung von Kreditgeschäften zusätzliche Einnahmen zu erzielen. Es ist vorzuziehen, dass der Kunde den Kreditantrag selbst durchführt.

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