Es ist zulässig, eine Muqābala über das Fernsehen oder über das Internet zu verfolgen. Wenn man dabei zugleich mit der Zunge mitrezitiert, gilt dies als vollständige Rezitation (Ḫatm), da man den Qurʾān selbst liest. Erfolgt die Verfolgung lediglich mit den Augen, so handelt es sich um eine „visuelle Ḫatm“. Auch wenn dies nicht dem lauten Rezitieren gleichkommt, erhält die Person dennoch Lohn. Wird die Rezitation lediglich angehört, so ist dies eine Ḫatm durch Zuhören; auch wenn sie im Rang unter den anderen Formen steht, ist sie dennoch lohnbringend.

Jede Hinwendung zum Qurʾān ist eine Quelle des Lohns, denn er ist das Wort Allahs. Das Maß des Lohns richtet sich nach dem Grad der Beschäftigung mit ihm. Den Qurʾān zu lesen, ihm zuzuhören oder ihm mit den Augen zu folgen – all dies sind verdienstvolle Handlungen.

Darüber hinaus ist es am vorzüglichsten, wenn eine Person den Qurʾān selbst rezitiert und sich bemüht, ihn mithilfe von Übersetzungen und Qurʾānexegesen (Tafsīr) zu verstehen. Den Qurʾān zu rezitieren, ihn verstehend zu lesen und über seine Bedeutungen nachzudenken, ist eine bedeutende gottesdienstliche Handlung.

Der Gesandte Allahs ﷺ, der stets eng mit dem Qurʾān verbunden war, steigerte seine Hinwendung zu ihm im Ramadan noch weiter. Besonders während des Fastens und im Monat Ramadan widmete er dem Qurʾān besondere Aufmerksamkeit und rezitierte ihn häufig.

Auch die Gläubigen sollen als Angehörige seiner Umma jederzeit – insbesondere im Ramadan – eine enge Beziehung zum Qurʾān pflegen und bestrebt sein, aus seinem erleuchtenden Licht größtmöglichen Nutzen zu ziehen.

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