Das Verrichten der Pflichtgebete vor dem Eintritt ihrer festgelegten Zeit ist weder gültig noch zulässig. Die Gebete müssen innerhalb der von Allah bestimmten Zeiten verrichtet werden. Ein Gebet vor seiner Zeit zu verrichten, erfüllt die Pflicht nicht und ist daher ungültig. Wenn ein Gebet versäumt wird, sollte es später nachgeholt werden (Qadā).

In Fällen, in denen es nicht möglich ist, die Gebete rechtzeitig zu verrichten, können sie aus Notwendigkeit zusammengelegt werden (Jam‘).

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