Die Intimität ist ein wesentlicher Bestandteil der ehelichen Beziehung. In dieser Hinsicht tragen beide Partner Verantwortung füreinander. Als ein grundlegender Aspekt der menschlichen Natur (Fiṭrah) kann ein Mangel in diesem Bereich ein Ausmaß erreichen, das die eheliche Gemeinschaft erschüttert. Zudem spielt sie eine wichtige Rolle dabei, die Ehepartner vor unerlaubten äußeren Einflüssen zu schützen.

Unser Prophet (Frieden und Segen seien auf ihm) sagte in einem Hadith:

إِذَا الرَّجُلُ دَعَا زَوْجَتَهُ لِحَاجَتِهِ فَلْتَأْتِهِ وَإِنْ كَانَتْ عَلَى التَّنُّورِ

„Wenn ein Mann seine Frau zu seinem Bedürfnis ruft, soll sie zu ihm kommen, selbst wenn sie am Ofen beschäftigt ist.“ (Tirmidhī, Radāʿ, 10)

Dass der Hadith dies als eine Pflicht der Frau gegenüber ihrem Ehemann formuliert, beruht auch auf der Tatsache, dass die Initiative in der Praxis häufig vom Mann ausgeht, während eine gewisse Zurückhaltung eher bei der Frau vorkommen kann. Dabei darf jedoch nicht vergessen werden, dass in dieser Angelegenheit ebenso der Mann ein Recht hat wie auch die Frau. Der Mann muss dies berücksichtigen und seine Frau nicht über ihre Belastbarkeit hinaus drängen.

Innerhalb vernünftiger Grenzen und in einem angemessenen Maß ist die Intimität ein gegenseitiges Recht beider Ehepartner. Wo ein Recht besteht, gibt es auch eine entsprechende Verantwortung. Demnach gehört es zur beiderseitigen Pflicht, im Rahmen solcher vernünftigen Grenzen der Intimität zuzustimmen. Fragen wie Maß und Häufigkeit können die Ehepartner untereinander besprechen und einvernehmlich regeln. Sollten Probleme wie mangelndes Verlangen oder übermäßiges Bedürfnis bei einem der Partner auftreten, kann es hilfreich sein, die Unterstützung einer Familienberatung in Anspruch zu nehmen.

Ein vollständiger Verzicht darauf – insbesondere wenn ein Ehepartner ein entsprechendes Bedürfnis hat – ist jedoch weder angemessen noch mit der menschlichen Natur vereinbar.

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