Im Krankheitsfall ist das Brechen des Fastens nur dann zulässig, wenn eine Gefahr für das Leben der Person besteht, wenn eine ernsthafte Verschlechterung des Gesundheitszustandes eintritt oder zu befürchten ist oder wenn sich die Krankheit derart verschlimmert, dass das Fasten nicht mehr möglich ist oder mit außergewöhnlich großer Erschwernis verbunden wäre.

Bei Personen, die an chronischen Beschwerden wie Migräne leiden, kann das Fasten diese chronischen Schmerzen auslösen oder verstärken. Manche Migräneanfälle können durch Atemtechniken oder Entspannungsübungen gelindert werden; andere hingegen können das Fasten für die betroffene Person erheblich erschweren. In solchen Fällen kann das Fasten eine übermäßige Belastung darstellen.

Daher darf die betroffene Person, sofern Migräneanfälle nicht unter Kontrolle gebracht werden können, ihren eigenen Gesundheitszustand sorgfältig einschätzen und – je nach Schwere der Beschwerden – das Fasten brechen. In diesem Fall ist der versäumte Fastentag zu einem späteren Zeitpunkt durch ein Nachholfasten (Qaḍāʾ) zu ersetzen.

Categorized in: