Sofern keine besondere Notwendigkeit besteht, ist es nicht angemessen, Medikamente zur Verzögerung der Menstruation einzunehmen. Die Menstruation ist ein von Allah geschaffenes Naturgesetz, und das Nichtfasten während dieses Zustands ist ebenfalls ein von Allah festgelegtes Gebot. Wenn man sich der von Allah geschaffenen Natur (Fiṭrah) und den von Ihm vorgeschriebenen Regelungen unterwerfen kann, bedeutet der Versuch, diesen natürlichen Zustand aus Unzufriedenheit zu verändern, ein Überschreiten der Grenzen des Gehorsams.

Tatsächlich ist es ebenso ein Gebot des Allmächtigen zu fasten, wie es Sein Gebot ist, dass Frauen während ihrer Menstruation nicht fasten. In beiden Fällen erfüllt die Frau somit den göttlichen Willen. Darüber hinaus stellt diese Angelegenheit keine Notlage dar – wie sie etwa bei Hajj oder ʿUmrah vorkommen könnte –, da nachzuholende Fastentage jederzeit im Laufe des Jahres nachgeholt werden können.

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