Studentenkredite, die von staatlichen Institutionen oder einigen wohltätigen Stiftungen angeboten werden, haben in der Regel niedrige Zinssätze und langfristige Rückzahlungspläne. Ob diese Kredite im Islam zulässig sind, hängt von den Prinzipien des Geldtausches und der Zinsregelung ab.

Im islamischen Finanzwesen gelten zwei grundlegende Regeln:

  1. Für den Tausch von gleichartigem Geld: Es müssen sofort gleiche Beträge ausgetauscht werden, was bedeutet, dass keine Zinsen zulässig sind.
  2. Für den Tausch von verschiedenartigem Geld: Der Tausch muss ohne Verzögerung erfolgen, was bedeutet, dass keine Zinsen beteiligt sind.

Diese Regeln verbieten zinsträchtige Transaktionen. Kredite, die von staatlichen Institutionen oder Bildungsstiftungen bereitgestellt werden, dienen jedoch dem Zweck, den Wert des Geldes zu erhalten und anderen Studenten Chancen zu bieten, anstatt Profit aus Zinsen zu schlagen. Daher ist es zulässig, dass Studenten, die ihre Ausbildung nicht auf andere Weise finanzieren können, diese Kredite annehmen.

Abschließend lässt sich sagen, dass Studenten, die keine anderen Möglichkeiten haben, ihre Ausbildung zu finanzieren, diese Kredite annehmen dürfen. Es wird jedoch immer bevorzugt, zinsfreie Alternativen zu finden.

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