In der islamischen Ernährung gilt die Grundregel, dass Speisen und Getränke als erlaubt angesehen werden, es sei denn, es gibt einen eindeutigen Beweis im Koran oder in den Hadithen, der sie verbietet. Allah erwähnt bestimmte verbotene Speisen im Koran: „Aas, Blut, Schweinefleisch und Tiere, die nicht im Namen Allahs geschlachtet wurden, Tiere, die erdrosselt, erschlagen, gestürzt, aufgeschlitzt oder von Raubtieren gefressen wurden“ (Sure Al-Ma’idah, 5:3).
Es gibt kein spezifisches Verbot für rohes Fleisch in den Texten, daher gilt es nicht als haram. Allerdings fördert der Islam den Schutz der Gesundheit, und Ärzte warnen, dass rohes Fleisch schädliche Bakterien enthalten kann, die Krankheiten verursachen könnten. Der Verzehr von rohem Fleisch sollte daher unter Berücksichtigung von Gesundheitsrisiken vorsichtig erfolgen.

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