Laut hanafitischen Gelehrten heißt es im Koran: „Allah gebietet ihnen, das Gute zu tun, und verbietet ihnen das Schlechte. Er erlaubt ihnen, was rein ist, und verbietet ihnen, was unrein ist“ (Sure Al-A’raf, 7:157). Basierend darauf gelten alle Tiere, die vollständig im Wasser leben und nicht auf dem Land überleben können, wie Fischarten, als zum Verzehr erlaubt. Dazu gehören Fische wie Flunder, Karpfen, Delfine und Aale.
Tiere, die nicht zur Fischfamilie gehören oder nicht rein aquatisch sind, werden als unrein angesehen und dürfen nicht verzehrt werden. Daher gelten Tiere wie Krabben, Muscheln, Austern, Hummer, Schnecken, Meeresschildkröten und Oktopusse als unrein, und ihr Verzehr ist nicht erlaubt.

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