Der Handel mit Vermögenswerten wie Gold, Silber, Währungen und Geld – einschließlich Kryptowährungen – in Hebelgeschäften oder an den Märkten für Termingeschäfte und Optionen (VIOP) ist nicht erlaubt. Der Kauf und Verkauf von Geld und geldähnlichen Vermögenswerten muss gleichwertig und sofort erfolgen, wenn es sich um dieselbe Art handelt; wenn sie unterschiedliche Arten sind, muss die Zahlung sofort erfolgen, andernfalls wird Zinsen (Riba) anfallen. Bei Hebelgeschäften ermöglichen Broker/Banken den Handel mit dem 100-fachen Betrag des verfügbaren Geldes oder der Sicherheit, wodurch effektiv bedingte Kredite gewährt werden. Der Vorteil, der aus diesem Kredit resultiert, ist Zinsen, die im Islam verboten sind. Bei Hebelgeschäften hat das Risiko, das der Kunde in diesen Transaktionen eingeht, eine ähnliche Natur wie beim Glücksspiel, während die Bank oder Institution ohne Risiko Gewinn erzielt. Das bloße Vorhandensein von Risiko kann nicht das alleinige Maß für die Erlaubtheit sein; entscheidend ist, ob dieses Risiko mit einer verbotenen Transaktion verbunden ist. Hebelgeschäfte sind bedingte Kredite/Leihgeschäfte und der Vorteil, der aus den Provisionen auf diese Transaktionen resultiert, ist ebenfalls unzulässig.

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