Die Arbeit in Buchhaltungs- oder Prüfungsunternehmen ist im Allgemeinen ein rechtmäßiger Beruf. Diese Unternehmen überprüfen die Übereinstimmung der Transaktionen mit Gesetzen und Buchhaltungsprinzipien, bestimmen die Genauigkeit der finanziellen Daten und entdecken betrügerische Transaktionen. Daher macht die Beteiligung der geprüften Unternehmen an zinsbasierten Transaktionen die Arbeit des Buchhaltungs- oder Prüfungsunternehmens nicht unzulässig. Das Unternehmen nimmt weder Zinsen an noch zahlt es Zinsen und trägt auch nicht direkt zu zinsbasierten Transaktionen bei. Wenn das Prüfungsunternehmen hauptsächlich Institutionen dient, die in rechtmäßigen Bereichen tätig sind, und gelegentlich mit Institutionen zusammenarbeiten muss, die an zinsbasierten Transaktionen beteiligt sind, ist dies nicht problematisch. Wenn das Unternehmen jedoch ausschließlich Institutionen dient, die in völlig unrechtmäßigen Bereichen tätig sind, ist die Arbeit in einem solchen Unternehmen nicht zulässig. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass eine Karriere im Bereich Buchhaltung und Prüfung zulässig ist, aber darauf geachtet werden sollte, dass die allgemeinen Aktivitäten des Unternehmens rechtmäßig sind.

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